RECHTL. GRUNDLAGEN / FÖRDERMITTEL
Gebäudeenergiegesetz "GEG 2024"
Zweck des GEG ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb.
Bundesförderung für effiziente Gebäude "BEG"
Die vom BAFA und der KfW umgesetzte "Bundesförderung für effiziente Gebäude" fördert Einzelmaßnahmen in der Sanierung, die Sanierung zum Effizienzhaus sowie den Neubau von Effizienzhäusern.
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude "EBW"
Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann.
Erneuerbare-Wärme-Gesetz "EWärmeG" (Baden-Württemberg)
Durch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg sollen Kohlenstoffdioxid-Immissionen reduziert und der Anteil an erneuerbarer Energie in der Wärmeversorgung gesteigert werden.
Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)
Die Bundesregierung hat die Neufassung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht und das neue Programm vorgelegt. Von nun an soll der Blick verstärkt auf die zukünftige Entwicklung der Treibhausgasemissionen gerichtet und die Gesamtverantwortung aller Bereiche gestärkt werden.